Von der Pflichtfeuerwehr zur Freiwilligen Feuerwehr
Schon nach 1815, als nur noch von einer gesetzlichen Pflicht der Bürger zur Brandbekämpfung gesprochen werden konnte, stand für die gebildete Pflichtfeuerwehr an Feuerlöschgeräten eine große herrschaftliche und eine kleine herrschaftliche Spritze, eine bürgerliche Spritze, Feuerleitern und Feuerhaken und ein kleiner Vorrat an ledernen Eimern, zur Verfügung. Im Jahr 1817 wurden dann noch zwei Druckspritzen angeschafft, aber weitere technische Einrichtungen standen hier nicht zur Verfügung. Die wenigen in Bereitschaft gehaltenen Feuerspritzen waren lediglich Druckspritzen, die zu ihrer Bedienung und vor allen Dingen zur Herbeischaffung des erforderlichen Wassers, einen großen Personenaufwand erforderten. Die städtischen Löschgeräte waren in dem schon 1808 erbauten Spritzenhaus an der „Reitbahn“ (Langgasse) untergebracht und bei einem ausgebrochenem Brand sorgte ein Trompeter mit seinem lauten Gebläse dafür, dass die zur Brandbekämpfung verpflichteten Personen auf dem schnellsten Weg zum Spritzenhaus kamen. Die politischen Bewegungen um das Jahr 1848 sorgten dafür, dass diese Veränderungen auch in Weilburg ihre „Schatten“ voraus warfen, denn auch hier wurde ein Turnverein gegründet. Einige Pflichtfeuerwehrbürger traten diesem bei und „riefen“ eine -STEIGERABTEILUNG- auf freiwilliger Teilnahme der Turner ins „Leben“. Man darf aber nicht davon ausgehen, , dass dieses als Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr Weilburg anzusehen ist, denn dieses geschah erst viele Jahre später. Im Jahr 1866 wurde das Herzogtum Nassau aufgelöst und der schon 1860 gewählte Bürgermeister der Stadt Weilburg, Wilhelm Weychard, unternahm um 1865 eine Neuorganisation für das Brandbekämpfungswesen. Ein wichtiger Grund dafür dürfte der gewesen sein, dass er als Verantwortlicher erster Bürger der Stadt mit einigen „Nachlässigkeiten“ der Pflichtfeuerwehrbürger nicht einverstanden war. Das durch ihn 1870 herausgegebene Orts-Statut behandelte mit großer Gründlichkeit das Feuerlöschwesen und die zu treffenden Maßnahmen. Was aber dieses Statut von allen anderen Verordnungen unterschied war dies, dass sich die Bürger nun freiwillig gemeinsam mit anderen Bürgern, zur Abwehr einer Feuergefahr zusammen finden sollten. Sein erarbeitetes Statut fand zwar nicht die Anerkennung der Regierung, da die Ausrüstung der einzelnen Bürger auf deren Kosten gehen sollte, aber trotzdem fanden sich 12 Bürger sofort bereit, hier freiwilligen Feuerwehrdienst zu leisten. Nach einiger Zeit „traten“ noch mehrere Bürger hinzu, um freiwillig eine Feuergefahr zu bekämpfen. Zu ihrem Kommandanten wählten sie sich den Bürger Luois Moser, der dann kurze Zeit nach seiner Wahl verschiedene „Mannschaften“ bildete. Es entstanden dann nach und nach Spritzen-, Steiger-, Rettungs- und Demolierungsmannschaften. Auch beantragte er sofort eine Saug- und Druckspritze zur wirkungsvollen Brandbekämpfung. Nun wurde auch am 28.7. 1872 der Feuerwehrverband für den Regierungsbezirk Wiesbaden gegründet wurde, an dem er teilnahm. Am 25.7.1882 erließ die Regierung eine neue Feuerlösch- und Polizeiordnung und hob damit die seit 1826 bestehende nassauische Verordnung auf. Im Jahr 1884 begann man in Weilburg mit dem Bau einer Hochdruckwasserleitung und damit wurde das Feuerlöschwesen in neue „Bahnen“ geleitet. Auch war nun zwischenzeitlich die von der Stadt beantragte Saug- und Druckspritze eingetroffen und nun, mit mehr Erfolg bei den Bürgern, konnte von Bürgermeister Weychhardt ein erneuten „Anlauf“ zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr in Weilburg gemacht werden. Er hatte dazu unter anderem seine „bemängelten“ Statuten geändert. Durch ihn erfolgte dazu am 30.6.1884 ein Aufruf, dem dann 94 Personen von Weilburg zum freiwilligen Eintritt folgten und für den Monat August 1884 war die „konstituierende“ Versammlung vorgesehen. Obwohl noch einige Zeit zum Erstellen der Formalitäten und zu den behördlichen Genehmigungen vergingen, wurden dann die Statuten des jungen Vereines am 07. März 1885 genehmigt.Somit war die Gründung der Freiwillige Feuerwehr Weilburg abgeschlossen.
(Friedrich F. Kahle, Carl Wehrum +)